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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen zwischen „CARFULLY GmbH“ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaußenreinigung sowie -innenreinigung etc.

1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln bzw. Absätze der AGB davon unberührt und somit weiterhin gültig.

§2 Terminvereinbarungen

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche behandelt und anerkannt. Mit Terminvereinbarung akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB.

2.2. Im Fahrzeug sollten bei Übergabe keine Wertsachen oder andere lose Gegenstände enthalten sein, diese sind vom Auftraggeber zu entfernen. Sollte der Auftraggeber dem nicht nachkommen, können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter bei fehlenden Wertsachen oder Gegenständen geltend gemacht werden.

§3 Reklamationen

3.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges geprüft. Der Anbieter kann auf Bitten des Auftraggebers freiwillig und ohne Rechtsanspruch nachbessern, sofern die Reklamation berechtigt ist und der Anbieter auf Kulanz dazu bereit ist.

3.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters festzuhalten. Eine nachträgliche Reklamation nach Fahrzeugübergabe ist nicht möglich. Das Fahrzeug gilt als übergeben, wenn dem Auftraggeber die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt worden sind oder die vereinbarte Leistung bezahlt wurde.

3.3 Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich bei Fahrzeugübergabe schriftlich sowie fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.

§4 Haftungsausschluss und Garantie

4.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nicht geltend gemacht werden, auch wenn dem Anbieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

4.2. Haftung bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden sind ebenfalls ausgeschlossen und somit keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter möglich. Die Haftung für Lackschäden an instand-/nicht instandgesetzten Fahrzeugen ist ebenfalls ausgeschlossen.

4.3. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör), oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

4.4. Motor- und Motorenraumwäschen werden vom Anbieter nicht ausgeführt.

4.5. Sind besondere Elektrobauteile vorhanden (z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter mitzuteilen, gegebenenfalls die Funktion vorzuführen. Sind dem Anbieter keine besonderen Elektrobauteile bekannt, so wird die Fahrzeugaufbereitung auf Wunsch und auf eigene Gefahr des Auftraggebers durchgeführt.

4.6. Der Anbieter gibt auf Lackversiegelung und Politur nur die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und Anwendung durch Hersteller der Produkte ausgewiesene Garantie. Eine Garantieverlängerung ist nicht möglich. Die Garantien der verwendeten Produkte sind in Broschüren der Hersteller beim Anbieter ersichtlich.

4.7. Fahrzeuge, die für eine Aufbereitung bereits vor Termin (z. B. am Vorabend) zum Anbieter gebracht und durch unbekannte Dritte beschädigt werden, kann der Anbieter nicht für haftbar gemacht werden. Das zur Aufbereitung vorbei gebrachte Fahrzeug wird auf frei zugängliche Parkflächen abgestellt und kann nicht vor z. B. Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl geschützt werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge die in der Betriebsstätte abgestellt sind.

§5 Formalitäten und schriftliche Absicherung

5.1. Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per Telefon, E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z. B. SMS, WhatsApp) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie in Absatz 2.1 beschrieben die Auftragserteilung und unsere AGB damit bestätigt und akzeptiert.

5.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

5.3. Mit der Terminvereinbarung werden die AGB’s des Anbieters anerkannt.

5.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber mit Fahrzeugübergabe unsere AGB.

§6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

6.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, Zahlung mit EC-Karte oder Paypal vor Aufnahme der Arbeit sofort zu entrichten.

6.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie in unseren AGB festgehalten sind.

§7 Preise / Pauschalpreise

7.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

7.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

7.3. Extreme Verschmutzungen wie z. B. durch Farben, Tierhaare, Flüssigkeiten jeglicher Art, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

7.4. Die endgültigen Preise der erforderlichen Leistungen werden vor Beginn der Arbeiten besprochen und festgelegt.

§8 Sonstiges

8.1. Erfüllungsort ist Düsseldorf.

8.2. Gerichtsstand ist Neuss.

8.3. Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

8.4. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.

8.5. Salvatorische Klausel

8.6. Mit Terminvereinbarung und/oder Unterschrift der Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB.